Steuern

Mehrwert-/Umsatzsteuer

Die meisten Umsätze, Aufwendungen und Investitionen von Unternehmen sind mehrwertsteuerpflichtig (Ausnahmen z.B. bei gemeinnützigen Organisationen oder Vereinen). Daher ist der Finanzierungseffekt der Mehrwertsteuer als durchlaufender Posten im Unternehmen nicht zu vernachlässigen.

Die IFP der Seneca Controlling Software unterstützt die Hinterlegung von 3 Mehrwertsteuersätzen:

– Standardsteuersatz (19 % in D)
– Ermäßigter Steuersatz (7% in D)
– Steuerbefreite Umsätze (0%)

Die Höhe dieser Steuersätze lässt sich parametrisieren, um die IFP auf Gesetzesänderungen und an landesspezifische Begebenheiten anzupassen.

Des Weiteren ist die Fälligkeit der Mehrwertsteuer zu beachten. Normalerweise wird die Mehrwertsteuer mit der Mehrwertsteuer-Anmeldung im nächsten Monat (10.) fällig. Unternehmen können jedoch eine Dauerfristverlängerung beantragen, die ihnen einen Monat mehr Zeit einräumt. In Seneca ist dies am entsprechenden Schalter mit „1“ bzw. „2“ vorzugeben.

Ertragssteuern

Die Seneca IFP ermöglicht die kalkulatorische Ermittlung von Steuern auf das Unternehmensergebnis vor Steuern (EBT).

Die kalkulatorische Berechnung wird durch das Setzen des «Schalter_Ertragssteuer Berechnung nutzen» aktiviert. Dabei ist eindeutig darauf hinzuweisen, dass die Ermittlung der Ertragssteuern in Seneca eine rein kalkulatorische Funktion im Sinne einer betriebswirtschaftlichen Planung hat. Eine steuerrechtliche Bewertung von Geschäftsvorfällen, steuerlichen Prozessen und Zahlungsströmen findet nicht statt.

Das heißt, die Seneca IFP ermittelt basierend auf dem EBT eine kalkulatorische Steuerbelastung und verbucht diese als entsprechende Rückstellungen. Deren Begleichung oder ggf. Auflösung ist durch den Anwender manuell, in der Regel mit Bezug auf vorliegende Steuerbescheide, zu planen. Dabei dienen die hinterlegten Ertragssteuersätze als Grundlage.

In der praktischen Anwendung ist hier in der kundenindividuellen Parametrisierung nur der Hebesatz der Gewerbesteuer mit Bezug auf den Firmensitz zu hinterlegen, denn dieser differiert deutschlandweit in den Städten. Die restlichen Parameter sind nur bei Gesetzesänderungen bzw. bei Anwendung im Ausland anzupassen.

Die aktive Planung der entsprechenden Steuerrückstellungen erfolgt basierend auf diesen Parametern automatisch auf monatlicher Ebene. Dabei erfolgt die Berechnung des Steueraufwandes unabhängig vom Vorzeichen des EBT. Dies führt dazu, dass in Monaten mit negativem Ergebnis ein «negativer Aufwand» entsteht. Dies ist nötig, um auf ein korrektes Jahresergebnis nach Steuern zu kommen.

Der EBT wird laufend zum Geschäftsjahresende hochgerechnet. Hier erfolgt die Bewertung, ob das Geschäftsjahr insgesamt mit positivem oder negativem EBT beschlossen wird. Bei negativem Jahresergebnis werden sämtliche auf Monatsebene erfolgten Steuerberechnungen durch eine Gegenbuchung im letzten Monat eliminiert. Bei positivem Ergebnis unterbleibt diese Gegenbuchung. In der Steuerplanung besteht nun die Möglichkeit auf die Planung der Abgaben weiter Einfluss zunehmen.

Unter anderem kann der Nutzer der Controlling Software hier eine Überleitung zur steuerrechtlichen Bewertungsgrundlage einrichten. Diese Option ist vom Nutzer ggf. in Abstimmung mit einem Steuerberater selbst einzurichten. Seneca übernimmt keine Verantwortung hinsichtlich dieser Berechnungen.

Unter «Zahlung der Steuerschuld» sind vom User die von dem jeweiligen
Steuerbescheid geforderten Steuer(abschlags)zahlungen gemäß vorliegender
Bescheide oder ggf. auf pauschaler Einschätzung zu planen.